Neue Gesetze 2023

Nun sind die ersten drei Monate des Jahres fast um. Was hat sich an den Gesetzen in diesem Jahr geändert? Sind manche Änderungen vielleicht schon spürbar gewesen? Welche Erneuerungen es gab und welche vielleicht noch in Kraft treten, erfahren Sie hier.

Kindergeld und Rente sollen steigen

Als erste Instanz hatte das Bürgergeld im Januar das Hartz-IV-System abgelöst. Die Bezüge in der Grundsicherung stiegen um mehr als 50 Euro, Alleinstehende erhalten jetzt 502 Euro. Die Jobcenter sollen sich stärker um Arbeitslose kümmern. Das Kindergeld stieg ebenfalls im Januar auf einheitliche 250 Euro pro Monat und Kind. Ebenso stiegen die Kinderfreibeträge um 404 Euro. Getrennt lebende Eltern müssen etwas mehr an Unterhalt für ihre Kinder bezahlen, die sogenannte „Düsseldorfer Tabelle“ wurde angepasst.

Im Juni sollen die Renten in Westdeutschland um 3,5 Prozent steigen und in Ostdeutschland um 4,2 Prozent. Der Mindestlohn in der Pflege soll in zwei Stufen steigen. Je nach Qualifikation gibt es folgende Gehälter pro Stunde:

·         Pflegehilfskräfte – 14,15€

·         Qualifizierte Pflegehilfskräfte – 15,25€

·         Pflegekräfte – 18,25€

Steuerfreibeträge und Homeoffice-Pauschale

Das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, steigt um 561 Euro auf 10.810 Euro. Die sogenannte Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogener Altersgrenze entfällt. Bei sogenannten Midi-Jobs steigt die Verdienstgrenze. Arbeitnehmer dieser Gruppe dürfen künftig 2.000 Euro statt 1.600 Euro verdienen. Bis zu dieser Grenze gilt, dass Beschäftigte geringere Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen.

Zukünftig können statt 600 bis 1.260 Euro Homeoffice-Pauschale bei der Steuererklärung angesetzt werden.  Ebenfalls wird Kroatien die Landeswährung in Euro ändern, deshalb werden neue Euro-Münzen in Umlauf gebracht.

Preisbremsen für Strom und Gas

Viele Gas- und Stromkunden konnten seit März aufatmen, denn es trat ein Entlastungspaket in Kraft. Studierende und Fachschüler erhalten eine einmalige Pauschale von 200,00 Euro zur Abfederung der gestiegenen Kosten. Antragsberechtigte sind etwa 2,95 Millionen Studierende, die zum 1. Dezember an einer Hochschule in Deutschland angemeldet waren.

Für Besitzer von Solaranlagen gibt es 2023 Vereinfachungen. So entfällt für einige Anlagen die Pflicht, einen besonderen Erzeugerstromzähler installieren zu lassen. Einige Regelungen des neuen Erneuerbare-Energien-Gesetzes greifen bereits seit 2022.

Wie immer gilt, wenn Sie Fragen zur Gesetzeslage haben, Sie Streitigkeiten mit einer anderen Partei haben, wenden Sie sich an Ihren Rechtsanwalt aus Mettmann

 



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