Brandschutz klingt als erstes eher wie ein sehr trockenes und theoretisches Thema, allerdings kann dieses Thema über Leben und Tod entscheiden. Der organisatorische Brandschutz ist einer der drei großen Themen im Brandschutz, neben dem organisatorischen gibt es den anlagentechnischen sowie den baulichen Brandschutz. Der betriebliche und der abwehrende Brandschutz sind dem organisatorischen Brandschutz direkt unterstellt. In diesem Blogbeitrag soll es um die Ziele, Maßnahmen, sowie um die Grundlagen des organisatorischen Brandschutzes gehen.
Definition und Klärung
Der organisatorische Brandschutz beinhaltet alle Maßnahmen zur Planung, Organisation und Vorbereitung des Brandschutzes in einem Unternehmen. Dieser ist ein Teil des vorbeugenden Brandschutzes, der die Entstehung eines Brandes verhindern und im Falle eines Brandes die Auswirkungen so gering wie möglich halten soll. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber in einem Unternehmen für den organisatorischen Brandschutz verantwortlich, er kann jedoch kleinere Aufgaben an befugte Personen (Brandschutzhelfer etc.) weitergeben.
Ziele
Wie bereits benannt, ist eines der Ziele des organisatorischen Brandschutzes die Entstehung eines Brandes zu verhindern. Des Weiteren dient er komplett als vorbeugende Brandschutzmaßnahme. Ein weiteres Ziel ist es, wenn doch ein Brand entsteht, diesen an der Ausbreitung zu hindern. Der organisatorische Brandschutz wird ebenso als Prüfung verwendet, um zu sehen, ob die weiteren Bereiche des Brandschutzes funktionieren. Alle drei Bereiche ergänzen sich gegenseitig.
Maßnahmen
Ein wesentlicher Bestandteil des organisatorischen Brandschutzes ist es, dass der Arbeitgeber auf den Maßnahmen der Brandverhütung, sowie Brandbekämpfung aufbaut. Folgende Maßnahmen sind damit gemeint:
- Mitarbeiter regelmäßig im Thema Brandschutz unterweisen, dies kann auch durch einen externen Brandschutzbeauftragten stattfinden
- Notfallübungen durchführen
- Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen
- Für das Gebäude eine Brandschutzverordnung erstellen
- Flucht- und Rettungspläne erstellen
- Einen Mitarbeiter als Ersthelfer bestimmen
Auch wenn die Hauptlast zum Einhalten der Regeln beim Arbeitgeber liegt, ist es die Aufgabe für jeden Mitarbeiter dazu beizutragen, dass die Regeln nicht verletzt werden. Denn nur wenn alle Mitarbeiter die Regeln befolgen, können die Maßnahmen zum organisatorischen Brandschutz richtig greifen.
Fazit
Wie Sie nun gelesen haben, ist der organisatorische Brandschutz kein rein theoretisches oder trockenes Thema. Für die Maßnahmen gegen die Entstehung von Bränden oder Explosionen, können Sie sich jeder Zeit einen externen Brandschutzbeauftragten in Ihr Unternehmen einladen. Dieser kann die Schulungen mit Brandschutzhelfern, Mitarbeitern und Ersthelfern durchführen und hilft immens bei der Planung und Beratung. Sie sind also nicht auf sich allein gestellt und bekommen die Hilfe, die Sie und Ihr Unternehmen für eine ausreichende Brandschutzplanung benötigen.
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