Allgemeines zum Brandschutz

Unter Brandschutz oder Feuerschutzwesen versteht man alle Maßnahmen, die der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes vorbeugen und die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten bei einem Brand ermöglichen. Brandschutz ist vielseitig und findet sich in vielen Bereichen des täglichen Lebens wieder. Daher finden sich in Deutschland, Anforderungen an den Brandschutz in einer Vielzahl von Rechtsvorschriften wie den Feuerwehrgesetzen und Bauordnung der 16 Bundesländer sowie zahlreichen weiteren Gesetzen, Verordnung und Richtlinien. Man unterscheidet den vorbeugenden und den abwehrenden Brandschutz.

Vorbeugender Brandschutz

Der Begriff „Vorbeugender Brandschutz“ wird benutzt, bei allen Maßnahmen die im Vorfeld getroffen werden, um einer Entstehung und Ausbreitung von Bränden durch bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen entgegenzuwirken und die Auswirkungen von Bränden soweit es geht einzuschränken. Folglich gliedert sich der vorbeugende Brandschutz in den:

  • Baulichen Brandschutz
  • Anlagentechnischen Brandschutz
  • Organisatorischen Brandschutz

Im bauordnungsrechtlichen Sinne dient der vorbeugende Brandschutz dem Schutz von Leib und Leben, der Umwelt und der öffentlichen Sicherheit und ist als Voraussetzung für eine wirksame Brandbekämpfung erforderlich. Die öffentlichen-rechtlich Vorschiften der Landesordnungen sind in Deutschland als Mindestanforderungen erlassen.

In Ergänzung zum Bauordnungsrecht basiert die Anforderungen in Bezug auf den Sachschutz auf privatrechtliche Vereinbarung. Maßgeblich sind herbei häufig die Anforderungen, die der Sachversicherer an die Ausführung des Gebäudes bzw. seiner technischen Anlagen stellt.

Eine Vielzahl rechtlicher Vorschriften befasst sich mit der Regelung des Aufgabenbereiches des vorbeugenden Brandschutzes. Neben grundsätzlichen sozialen, humanitären, politischen und wirtschaftlichen Vorgaben des Grundgesetzes und der Verfassungen finden sich Regelungen zum Brandschutz insbesondere in den Feuerwehrgesetzen und Bauordnungen der Länder, die ihrerseits wiederum durch Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, technische Vorschriften und Normen, Handlungsempfehlungen und technische Merkblätter konkretisiert werden.

Aspekte, die brandschutztechnische Lösungen beeinflussen können:

  • Bauweise (Stellung der Gebäude zueinander)
  • Bauart (Bauliche Beschaffenheit)
  • Auswahl der Baustoffe
  • Lage
  • Art und Anzahl der nutzenden Personen
  • Gefahren der Brand- und Schadensentstehung
  • Etc.

Baulicher Brandschutz

Die baulichen Maßnahmen sind sehr vielfältig und beinhalten die verwendeten Baustoffe und Bauteile, in Europa und Deutschland geregelt in DIN EN 13501/1992-1-2 für Stahlbetonbau, DIN EN 1993-1-2 für Stahlbau und DIN EN 1995-1-2 für Holzbau.

Bauliche Maßnahmen müssen vor allem folgende Aspekte berücksichtigen:

  • Brandverhalten von Baustoff
  • Feuerwiederstand der Bauteile sowie
  • Fluchtwegplanung
  • Etc.

Anlagentechnischer Brandschutz

Darunter fallen alle technischen Anlagen und Einrichtungen, welche zur Verbesserung des Brandschutzes dienen. Zu den typischen, dem Brandschutz dienenden gebäudetechnischen Anlagen zählen insbesondere:

Fazit

Nachdem Sie nun den Blog gelesen haben, sollte Ihnen bewusst sein, dass nur Fachmänner/ Fachfrauen eine Installation von Brandschutz Maßnahmen durchführen können. Sie sollten unbedingt darauf achten, dass alle Maßnahmen nach DIN-Norm durchgeführt werden um maximale Sicherheit zu gewährleisten.


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